Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StPO
Alle Überschriften einklappen
Alle Überschriften ausklappen
StPO
info
Strafprozessordnung
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 151 Anklagegrundsatz
Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
Quelle:
BMJ
Import:
26.04.2025