Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StPO
Alle Überschriften ausklappen
StPO
info
Strafprozessordnung
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
Besteht zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit, so bestimmt das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht, das sich der Untersuchung und Entscheidung zu unterziehen hat.
Import:
24.08.2025