Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StiftFinG
Alle Überschriften einklappen
Alle Überschriften ausklappen
StiftFinG
info
Stiftungsfinanzierungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 10 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle:
BMJ
Import:
24.04.2025