Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StGB
Alle Überschriften ausklappen
StGB
info
Strafgesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Strafrecht AT
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 62 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.
Import:
20.09.2024