Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StGB
Alle Überschriften ausklappen
StGB
info
Strafgesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Strafrecht
Strafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 315f Einziehung
Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3, Absatz 2, 4 oder 5 bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Import:
20.09.2024