Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
StBVV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
StBVV
info
Zur Einzelansicht
Steuerberatervergütungsverordnung
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 8 - Vorschuß
Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.
Import:
23.02.2024