StBVV Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV
Steuerberatervergütungsverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Die Zeitgebühr ist zu berechnen
- 1.
- in den Fällen, in denen diese Verordnung dies vorsieht,
- 2.
- wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen; dies gilt nicht für Tätigkeiten nach § 23.
Import: