Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SpielV
Alle Überschriften einklappen
SpielV
info
Spielverordnung
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 10c
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
2.
Spielhallenrecht der Länder,
3.
Jugendschutzrecht.
Import:
04.08.2026