Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
SGG
info
Zur Einzelansicht
Sozialgerichtsgesetz
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 1
Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
Import:
20.09.2024