Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB XIV
Alle Überschriften einklappen
SGB XIV
info
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 18 Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
Wird eine Gewalttat im Sinne des § 13 durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verübt, werden Leistungen nach diesem Buch erbracht.
Import:
04.08.2026