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Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
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§ 123 Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Import:
04.08.2026