Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB VII
Alle Überschriften ausklappen
SGB VII
info
Gesetzliche Unfallversicherung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 7 Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Import:
29.07.2025