Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB VII
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
SGB VII
info
Zur Einzelansicht
Gesetzliche Unfallversicherung
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 7 - Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Import:
20.09.2024