Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB VI
Alle Überschriften ausklappen
SGB VI
info
Gesetzliche Rentenversicherung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 118a Anpassungsmitteilung
Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.
Import:
20.09.2024