SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB IX
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
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Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.
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