Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SGB I
Alle Überschriften ausklappen
SGB I
info
Allgemeiner Teil
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung
§ 53 Abs. 6 und § 54 Abs. 6 sind nur auf Geldleistungen anzuwenden, soweit diese nach dem 30. März 2005 ganz oder teilweise zu Unrecht erbracht werden.
Import:
20.09.2024