Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
SanktDG
Alle Überschriften ausklappen
SanktDG
info
Sanktionsdurchsetzungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 13 Aufschiebende Wirkung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.
Import:
11.08.2025