Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
RPflG
Alle Überschriften ausklappen
RPflG
info
Rechtspflegergesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Import:
27.07.2025