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ROM II-VO
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ROM II-VO
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Verordnung (EG) Nr. 864/2007
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Zivilrecht
Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
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Art. 3 - Universelle Anwendung
Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist.
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20.09.2024