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ROM I-VO
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ROM I-VO
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Verordnung (EG) Nr. 593/2008
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Zivilrecht
Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
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Art. 2
Universelle Anwendung
Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist.
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18.09.2025