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MG NRW
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Meldegesetz NRW
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Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Sonst. besonderes Verwaltungsrecht
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§ 12 - Verwaltungsvorschriften
Das für Inneres zuständige Ministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
§§ 40-43
(aufgehoben)
§ 44
Inkrafttreten (Fn
3
)
(aufgehoben)
Import:
21.10.2025