Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
LWG NRW
Alle Überschriften ausklappen
LWG NRW
info
Landeswassergesetz NRW
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 126 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung erstattet dem Landtag innerhalb von 10 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Import:
21.10.2025