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Landesorganisationsgesetz NRW
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Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 25 Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse
Die Stellung der Behörden und Einrichtungen, denen die Prüfung von Personen obliegt, insbesondere der Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse, bleibt unberührt.
Import:
20.10.2024