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Landesorganisationsgesetz NRW
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Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 2 - Einteilung der Landesbehörden
Landesbehörden sind die obersten Landesbehörden, die Landesoberbehörden, die Landesmittelbehörden und die unteren Landesbehörden.
Import:
20.10.2024