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Landesorganisationsgesetz NRW
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Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 10 - Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden und ihre späteren Veränderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt nachrichtlich bekannt.
Import:
20.10.2024