LocarnoKl

LocarnoKl  
Locarno-Klassifikation

Anmerkungen:
a)Umfasst sämtliche Land-, Wasser-, Luft-, Raum- und andere Fahrzeuge.
b)Einschließlich der Bestandteile, Ausrüstungen und des Zubehörs, die für den Betrieb eines Fahrzeuges notwendig sind und nicht in eine andere Klasse eingeordnet werden können; diese werden in die betreffende Fahrzeug-Unterklasse oder in Klasse 12-16 eingeordnet, wenn sie sich auf Fahrzeuge verschiedener Unterklassen beziehen.
c)Grundsätzlich ausgenommen sind diejenigen Fahrzeugbestandteile, -ausrüstungen und solches Zubehör, die in eine andere Klasse eingeordnet werden können; diese werden zusammen mit den gleichartigen Erzeugnissen (d. h. solchen, die dieselbe Aufgabe besitzen) in dieselbe Klasse eingeordnet. So werden Automobilteppiche und -matten zusammen mit den Teppichen eingeordnet (Kl. 06-11); die elektrischen Fahrzeugmotoren werden in Klasse 13-01 und die nichtelektrischen Fahrzeugmotoren in Klasse 15-01 eingeordnet (dasselbe gilt für die Bestandteile dieser Motoren); die Automobilscheinwerfer werden bei den Beleuchtungsartikeln (Kl. 26-06) eingereiht.
d)Ausgenommen Fahrzeug-Kleinmodelle (Kl. 21-01).
12-01Fuhrwerke (von Tieren gezogen)
12-02Handwagen, Schubkarren
12-03Lokomotiven und rollendes Eisenbahnmaterial sowie alle anderen Schienenfahrzeuge
12-04Luftseil- und Sesselbahnen, Schlepplifte
12-05Aufzüge, Hebezeuge und Fördergeräte
Anmerkung:
Einschließlich Personen- und Lastenaufzügen, Elevatoren, Kränen, Hebekarren und Förderbändern.
12-06Schiffe und Boote
12-07Flugzeuge und andere Luft- und Raumfahrzeuge
12-08Automobile, Busse und Lastkraftwagen
Anmerkung:
Einschließlich Sanitäts- und Kühlfahrzeugen.
12-09Traktoren
12-10Anhänger für Straßenfahrzeuge
Anmerkung:
Einschließlich Wohnwagen.
12-11Fahrräder und Motorräder
12-12Kinderwagen, Rollstühle, Tragbahren
Anmerkungen:
a)Unter „Kinderwagen“ sind Wagen zu verstehen, in die Kinder gesetzt werden.
b)Ausgenommen Kinderwagen, die als Spielzeug dienen, z. B. Puppenwagen (Kl. 21-01).
12-13Spezialfahrzeuge
Anmerkungen:
a)Umfasst nur diejenigen Fahrzeuge, die nicht unmittelbar für Transportzwecke bestimmt sind, wie Kehrmaschinen, Straßenspreng-, Feuerwehr-, Schneeräum- und Abschleppfahrzeuge.
b)Ausgenommen landwirtschaftliche Maschinen, die sowohl Maschinen als auch Fahrzeuge darstellen (Kl. 15-03), und Maschinen mit Eigenantrieb für den Hoch- und Tiefbau (Kl. 15-04).
12-14Andere Fahrzeuge
Anmerkung:
Einschließlich Schlitten und Luftkissenfahrzeugen.
12-15Luftreifen, Fahrzeugbereifungen und Gleitschutzketten für Fahrzeuge
12-16Andere Fahrzeugbestandteile, -ausrüstungen und -zubehör, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
Anmerkungen:
a)Ausgenommen Sicherheitsgurte für Fahrzeugsitze (Kl. 29-02), Türgriffe für Fahrzeuge (Kl. 08-06).
b)Ausgenommen Pantografen für elektrische Lokomotiven oder Trams (Kl. 13-03).
12-17Infrastrukturkomponenten für den Schienenverkehr
Anmerkung:
Ausgenommen Eisenbahnschienen und Bahnschwellen (Kl. 25-01), Prellböcke (Kl. 25-99) und Eisenbahnsignalanlagen (Kl. 10-06).
12-99Verschiedenes
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