Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
LKV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
LKV
info
Zur Einzelansicht
Los-Kennzeichnungs-Verordnung
info
Spezialisierungen
Lebensmittelrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 4 - Unberührtheitsklausel
Rechtsvorschriften, die für bestimmte Lebensmittel eine von den Vorschriften dieser Verordnung abweichende oder zusätzliche Kennzeichnung vorschreiben, bleiben unberührt.
Import:
23.02.2024