Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
LJG NRW
Alle Überschriften einklappen
Alle Überschriften ausklappen
LJG NRW
info
Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 15 Nichtigkeit von Jagdpachtverträgen und Jagderlaubnisverträgen
Ein Vertrag, der den Bestimmungen des
§ 11 Abs. 1
dieses Gesetzes nicht entspricht, ist nichtig.
Quelle:
Justizportal NRW
Import:
24.04.2025