LHundG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen

LHundG NRW  

Landeshundegesetz NRW

Zweck dieses Gesetzes ist es, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.
Import: