Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
LHO NRW
Alle Überschriften ausklappen
LHO NRW
info
Landeshaushaltsordnung NRW
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 86 Vorlage des Vermögensnachweises
Der Vermögensnachweis ist dem Landtag und dem Landesrechnungshof zusammen mit der Haushaltsrechnung vorzulegen.
Import:
09.06.2025