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Landeshaushaltsordnung NRW
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§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird nur der Gesamtplan (§ 13 Abs. 4) verkündet.
Import:
21.10.2025