Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
LDG NRW
Alle Überschriften ausklappen
LDG NRW
info
Landesdisziplinargesetz NRW
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 83 Verwaltungsvorschriften
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für Inneres zuständige Ministerium.
Import:
09.06.2025