Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
KWahlG NRW
Alle Überschriften ausklappen
KWahlG NRW
info
Kommunalwahlgesetz NRW
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 48 Nichterstattung der Wahlkampfkosten
Eine Erstattung von Wahlkampfkosten findet nicht statt.
Import:
08.06.2025