KrWaffGenV Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die
Kontrolle von Kriegswaffen
KrWaffGenV
Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die
Kontrolle von Kriegswaffen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht
Waffenrecht
Die Allgemeinen Genehmigungen nach den §§ 1 bis 3 gelten nicht für die Beförderung von Antipersonenminen oder Streumunition.
Import: