Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
KrO NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
KrO NRW
info
Zur Einzelansicht
Kreisordnung NRW
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 10 - Aufsicht
Die Aufsicht des Landes schützt die Kreise in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten.
Import:
20.10.2024