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§ 99 Änderung der Verleihungsurkunde
Wird die Verleihungsurkunde geändert, so hat die zuständige Behörde das Grundbuchamt unter Mitteilung der Urkunde über die Änderung um die Eintragung der Änderung zu ersuchen.
Import:
20.10.2024
(derzeit offline)