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§ 31 Aufgaben der Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz
Die Aufgaben der Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in Nordrhein-Westfalen werden in der Regel von Beamtinnen oder Beamten wahrgenommen.
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20.10.2024
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