Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
IDNrG
Alle Überschriften ausklappen
IDNrG
info
Identifikationsnummerngesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 14 Verhältnis zu anderen Vorschriften
(1) Der Datenaustausch nach § 139b Absatz 6 bis 9 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(2) Andere gesetzliche Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Import:
26.07.2025