GIGV IOP-Governance-Verordnung
GIGV
IOP-Governance-Verordnung
Spezialisierungen
Medizinrecht
Das Kompetenzzentrum legt in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 ein Verfahren zur Behandlung von Hinweisen auf das negative Abweichen eines zertifizierten Systems von den verbindlichen Anforderungen nach Anlage 1 fest.
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