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Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG
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Art. 25 - [Allgemeines Völkerrecht als Bestandteil des Bundesrechtes]
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Import:
20.09.2024