Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GewStG
Alle Überschriften einklappen
Alle Überschriften ausklappen
GewStG
info
Gewerbesteuergesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 1 Steuerberechtigte
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
Quelle:
BMJ
Import:
24.04.2025