Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
GBO
Alle Überschriften ausklappen
GBO
info
Grundbuchordnung
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Sachenrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 38 [Eintragung auf Ersuchen einer Behörde]
In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde.
Import:
29.08.2025