Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FVG
Alle Überschriften einklappen
FVG
info
Finanzverwaltungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 7 Bezirk und Sitz
Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.
Import:
04.08.2026