Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FPfZG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
FPfZG
info
Zur Einzelansicht
Familienpflegezeitgesetz
info
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Schuldrecht
Schuldrecht BT
Vertragliche Schuldverhältnisse
Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 1 - Ziel des Gesetzes
Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.
Import:
20.09.2024