Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FMStBG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
FMStBG
info
Zur Einzelansicht
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
info
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 11 - Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
§ 106 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Nummer 9a sowie § 109a des Betriebsverfassungsgesetzes finden keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.
Import:
20.09.2024