FHGöD NRW (außer Kraft)

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Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW (außer Kraft)

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Bildungsrecht

Studenten verlieren ihre Mitgliedschaft und ihre Berechtigung zur Fortsetzung des Studiums zum selben Zeitpunkt, zu dem ihr Beamten- oder Ausbildungsverhältnis vor Abschluss des Studienganges endet.
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