FHGöD NRW (außer Kraft)
Inhaltsverzeichnis öffnen

FHGöD NRW (außer Kraft)  

Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW (außer Kraft)

Die Fachhochschulen sind Einrichtungen des Landes; sie haben das Satzungsrecht nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Import: