Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FGO
Alle Überschriften ausklappen
FGO
info
Finanzgerichtsordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 57
Beteiligte am Verfahren sind
1.
der Kläger,
2.
der Beklagte,
3.
der Beigeladene,
4.
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).
Import:
20.09.2024