Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FGO
Alle Überschriften ausklappen
FGO
info
Finanzgerichtsordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 1
Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
Import:
25.07.2025