Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
FeV
Alle Überschriften ausklappen
FeV
info
Fahrerlaubnis-Verordnung
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Straßenverkehrsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.
Import:
20.09.2024