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Europawahlgesetz
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Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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§ 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.
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25.07.2025